Informationen für in den USA lebende Auslandsdeutsche

Ganz aktuell:

Das sog. US-Ministerium für Heimatschutz hat bekanntgegeben, dass Reisende aus Westeuropa, die bisher von der Visumspflicht befreit waren, sich ab 12. Januar 2009 drei Tage vor der Einreise in die USA anmelden müssen. Die Anmeldung erfolgt per Internet (funktioniert aber zur Zeit noch nicht). Wenn die Anmeldung einmal erfolgt ist und genehmigt wurde, gilt sie für zwei Jahre (oder bis der Reisepass ungültig wird).

Hierzu zwei Links:

Nützliche Links

Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, die in den letzten 25 Jahren mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben, können an den Wahlen zum Bundestag (am 27. September 2009) und zum Europäischen Parlament (im Jahre 2009) per Briefwahl teilnehmen. Die genauen Wahltermine finden Sie beim Bundeswahlleiter, der auch das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Verfügung stellt.

Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland-USA

Steffen Lempp mit zwei Pässen

(siehe auch Information der deutschen Botschaft in den USA und Information des Bundesverwaltungsamtes)

Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. 1. 2000 erlaubt es deutschen Staatsangehörigen nun, unter gewissen Bedingungen bei dem Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit ("naturalization") die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. (Rechtsgrundlage hierzu sind der Paragraph 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums.)

Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist möglich, wenn man zweierlei nachweisen kann:

  1. "Fortbestehende Bindungen" an Deutschland: in Deutschland lebende Vewandte, mit denen Sie in engem Kontakt stehen; Besitz von Immobilien in Deutschland; zu erwartende Renten- oder Versicherungsleistungen aus Deutschland; berufliche Kontakte nach Deutschland usw. Es ist zu beachten, dass nicht alle diese Kriterien erfüllt sein müssen; ich z. B. konnte nur enge Verwandte in Deutschland und berufliche Kontakte nach Deutschland angeben, ich bemerkte in meinem Brief ans Konsulat auch noch, dass ich mich übers Internet ständig über Geschehnisse in Deutschland auf dem laufenden halte.
  2. Erhebliche persönliche Nachteile bei Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit: mögliche steuerliche Nachteile bei Erbschaften in den USA; berufliche Beschränkungen (z. B. bei Anträgen für Forschungsmittel, die die amerikanische Staatsangehörigkeit erfordern); Reisebeschränkungen (da die "green card" nach einem Jahr Aufenthalt außerhalb der USA verfällt); beschränkter konsularischer Schutz im Ausland (da sich weder die deutsche noch die amerikanische Botschaft in Angelegenheiten wie Doppelbesteuerung in Drittstaaten verantwortlich fühlt) usw.
Hierbei ist wichtig, dass man alle angegebenen Gründe mit persönlichen Beispielen glaubhaft machen kann.

Der Antrag zur Beibehaltungsgenehmigung ist an das zuständige deutsche Konsulat zu stellen, beizufügen sind das amtliche Antragsformular sowie ein formloser Begleitbrief, der die für Sie entstehenden Vorteile der ausländischen Staatsangehörigkeit sowie Ihre Bindungen an Deutschland ausführlich erklärt. Das Konsulat leitet Ihren Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, und einige Wochen später werden Sie aufgefordert, diverse Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Meldebescheinigungen einzureichen. Diese können im allgemeinen übers Internet beim Standesamt der Stadt (http://www.stadtname.de) angefordert werden, die diese Unterlagen hat (eventuelle Gebühren sind niedrig oder entfallen, wenn Sie im Ausland leben, oft ganz). Sie reichen diese sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vom Bundeskriminalamt (das entsprechende Formular schickt Ihnen das Konsulat) dann beim Konsulat ein, und nach einigen Monaten erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag sowie eine Aufforderung, die Gebühr von EUR 255 zu überweisen.

Die Kriterien, die das Bundesverwaltungsamt anlegt, sind inzwischen auf dem Informationsblatt des Bundesverwaltungsamtes etwas klarer erläutert; wichtig aber ist, dass die Genehmigung auf jeden Fall eine Ermessensfrage ist und dass kein rechtlicher Anspruch besteht! Die Beibehaltungsgenehmigung ist im Falle der Erteilung auf zwei Jahre beschränkt, und Sie müssen innerhalb dieser Zeit dem Bundesverwaltungsamt eine Kopie Ihres amerikanisches "naturalization certificate" zuschicken.

Viel Glück bei Ihrem Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung!


Verantwortlich/Prepared by Steffen Lempp (lempp@math.wisc.edu)